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Fördergemeinschaft RUNDER TISCH OBERLAND PDF Drucken E-Mail

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Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber auch eine Neufassung der rechtlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung beschlossen. Die bisherige „Soll-Bestimmung“ ist mit 01.01.2008 im § 20c SGB V in eine unbedingte Förderverpflichtung umgewandelt.

Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich erhalten auf der Grundlage dessen Förderung von gesetzlichen Krankenkassen. In der Region Oberland wird die Förderung koordiniert und organisiert von der Selbsthilfe-Kontaktstelle des Landkreises Bad Tölz - Wolfratshausen über die Fördergemeinschaft „ RUNDER TISCH OBERLAND“. Dieser ist zuständig für die Landkreise Bad Tölz - Wolfratshausen, Miesbach, Weilheim‑Schongau und Garmisch-Partenkirchen.

 Ziele der Fördergemeinschaft sind

  • Verfahrensvereinfachung
  • Beratung der Selbsthilfegruppen
  • Transparenz bei der Ermittlung der Förderhöhe
  • Verhinderung von Doppelförderung

Die Selbsthilfe-Kontaktstelle in Bad Tölz

  • versteht sich als beratender Mittler zwischen Selbsthilfegruppen und Krankenkassen
  • entlastet Gruppen und Kassen
  • optimiert die finanzielle Förderung
  • gewährleistet die Transparenz der Zuschüsse
  • verhindert Doppelförderung und sichert bedarfsgemäße Unterstützung
  • informiert über Selbsthilfeförderung und leistet Öffentlichkeitsarbeit
  • übernimmt die vorbereitende Beratung zur Erstellung der Anträge
  • organisiert die Durchführung der Treffen der Fördergemeinschaft
  • legt die gesammelten Anträge beim RUNDEN TISCH OBERLAND vor, an dem Entscheidungen zur Förderungen abgestimmt werden

An der Vergabesitzung der Fördergemeinschaft nehmen 2 - 3 benannte Vertreter der von den Krankenkassen geförderten Selbsthilfegruppen aus der Region Oberland teil.

Die Krankenkassen entscheiden über die Förderung, erstellen die Bescheide und zahlen die Zuschüsse aus.

Formulare

Informationsblatt: Informationsblatt [PDF]

Formular Verwendungsnachweis:
Verwendungsnachweis zum direkten ausfüllen [DOC]
Verwendungsnachweis zum Ausdrucken [PDF]

Frist Verwendungsnachweis 2011: 15.02.2012

Formular Förderantrag:
Förderantrag zum direkten ausfüllen [DOC],
Förderantrag zum Ausdrucken [PDF]

Frist Förderantrag 2012: 15.02.2012

Weitergehende, ständig aktuelle Informationen finden Sie unter anderem bei der Selbsthilfekoordinierung Bayern .