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Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung hat der Gesetzgeber auch eine Neufassung der rechtlichen Grundlage
zur Selbsthilfeförderung beschlossen. Die bisherige
„Soll-Bestimmung“ ist mit 01.01.2008 im § 20c SGB V in eine
unbedingte Förderverpflichtung umgewandelt.
Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich erhalten
auf der Grundlage dessen Förderung von gesetzlichen Krankenkassen. In der Region
Oberland wird die Förderung koordiniert und organisiert von der
Selbsthilfe-Kontaktstelle des Landkreises Bad Tölz - Wolfratshausen über die
Fördergemeinschaft „ RUNDER
TISCH OBERLAND“. Dieser ist
zuständig für die Landkreise
Bad Tölz - Wolfratshausen, Miesbach, Weilheim‑Schongau und
Garmisch-Partenkirchen.
Ziele der Fördergemeinschaft sind
- Verfahrensvereinfachung
- Beratung der Selbsthilfegruppen
- Transparenz bei der Ermittlung der Förderhöhe
- Verhinderung von Doppelförderung
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle in Bad Tölz
- versteht sich als beratender Mittler zwischen Selbsthilfegruppen und Krankenkassen
- entlastet Gruppen und Kassen
- optimiert die finanzielle Förderung
- gewährleistet die Transparenz der
Zuschüsse
- verhindert Doppelförderung und sichert
bedarfsgemäße Unterstützung
- informiert über Selbsthilfeförderung
und leistet Öffentlichkeitsarbeit
- übernimmt die vorbereitende Beratung zur Erstellung der
Anträge
- organisiert die Durchführung der Treffen
der Fördergemeinschaft
- legt die gesammelten Anträge beim RUNDEN
TISCH OBERLAND vor, an dem Entscheidungen zur Förderungen abgestimmt
werden
An der Vergabesitzung der Fördergemeinschaft
nehmen 2 - 3 benannte Vertreter der von den Krankenkassen geförderten
Selbsthilfegruppen aus der Region Oberland teil.
Die Krankenkassen entscheiden über die
Förderung, erstellen die
Bescheide und zahlen die Zuschüsse aus.
Informationsblatt: Informationsblatt
[PDF]
Formular Verwendungsnachweis:
Verwendungsnachweis zum direkten ausfüllen [DOC]
Verwendungsnachweis zum Ausdrucken [PDF]
Frist Verwendungsnachweis 2011: 15.02.2012
Formular Förderantrag:
Förderantrag zum
direkten ausfüllen [DOC],
Förderantrag zum Ausdrucken
[PDF]
Frist Förderantrag 2012: 15.02.2012
Weitergehende, ständig aktuelle Informationen finden Sie unter anderem bei der
Selbsthilfekoordinierung Bayern .
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